Kosten und Gebührenordnung

Jede Vermessung von einem Baugrundstück, einem Haus oder einem Grundstück ohne Bauvorhaben ist mit Kosten verbunden. Für die durchzuführende Aufgabe wird ein Vermessungsingenieur beauftragt. Durch ihn werden hoheitlichen Vermessungen für die öffentliche Verwaltung vorgenommen. Die Preise werden nach einer einheitlichen für Berlin geltenden Gebührenordnung berechnet. Aber wie errechnen sich die Kosten für Vermessungsarbeiten und wie hoch sind sie?

Die Preise der Vermessung in der Verordnung über die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Die Kosten der Vermessung werden nach bestimmten Parametern berechnet. Hierzu zählen z.B. die Grenzlängen der Baugrundstücke, die Geschossfläche von Gebäuden, der Wert des Bodens usw. Diese Parameter in Verbindung mit der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, kurz ÖbVIVergO, bilden die Grundlage für die Preisbildung. Die in der Gebührenordnung geregelten Leistungen sind zum Beispiel:

  • die Lageplanerstellung zum Bauantrag
  • die Absteckung von Bauvorhaben
  • die Kontrollvermessung
  • die Gebäudevermessung
  • die Grundstücksteilung und Grenzherstellung
  • Teilungsentwurf

Mehr Informationen zu den Themen Vermessungen und die Kosten der Vermessung finden Sie auf der Website Senat für Stadtentwicklung Berlin.

 

Zur ÖbVI-Vergütungsordung

 

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) handelt es sich um eine gesetzliche Festsetzung der Honorare beziehungsweise Entgelte für alle in Deutschland erbrachten Architektur- und Ingenieurleistungen. Darunter fallen auch die Kosten für Leistungen wie:

Der Bundesanzeiger-Verlag bietet zu der HOAI und den Vermesser Kosten weitere wissenswerte Fakten.

 

Honorarordnung HOAI

 

Die Zusammensetzung der Preise

  • 5 ÖbVIVergO: Für Tätigkeiten, die im Kostenverzeichnis nicht aufgeführt sind, hat der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Kosten auf der Grundlage des Zeitaufwandes zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Vermessungskosten sind anzusetzen:
  • Für Tätigkeiten, die ausschließlich dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgrund seiner Rechtsstellung obliegen: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 41,50 Euro bis 52,50 Euro,
  • Für örtliche Vermessungstätigkeiten eines technischen Angestellten: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 35,00 Euro.
  • Für sonstige Tätigkeiten eines technischen Angestellten: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 30,00 Euro,
  • Für Tätigkeiten eines Vermessungsgehilfen: je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 20,50 Euro.
Fragen Sie uns

Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu den Vermessungskosten. Dafür stehen wir Ihnen gern unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und der Telefonnummer 030 658905-0 zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.