Gebäudevermessung in Berlin

Bei Veränderungen an bestehenden Gebäuden (An- und Umbauten) sowie bei Errichtung von neuen Gebäuden besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Einmessung (§19 Abs. 4 VermGBln). Der Eigentümer hat in solchen Fällen die Pflicht, eine Gebäudevermessung durchführen zu lassen. Nach der Übernahme des Auftrags durch das Vermessungsbüro Klinke, benachrichtigen wir das zuständige Vermessungsamt, kümmern uns um die Fristwahrung und vereinbaren mit Ihnen einen Messtermin.

Gebäudevermessung

Rechtliche Grundlagen und geforderte Unterlagen für die Gebäudeeinmessung

Die Pflicht zur Gebäudevermessung ist an keine gesetzliche Verjährungsfrist gebunden. Folglich geht eine nicht ausgeführte Gebäudevermessung nach einem Eigentumswechsel an den neuen Eigentümer über. Rechtsgrundlage für die Vermessungspflicht ist das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln). Die Kosten werden nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO) ermittelt.

Für die Antragstellung sind keine Unterlagen erforderlich, da sie von dem ausführenden Vermessungsingenieur angefordert und ausgefertigt werden

Voraussetzung und Gebäudevermessungspflicht

Wann wird eine Gebäudevermessung genau durchgeführt? Alle grundrissrelevanten Änderungen und Neuerungen an Gebäuden sowie bei baulichen Veränderungen, die von der Abbildung auf der Flurkarte abweichen, unterliegen der Gebäudevermessungspflicht. Sie kommt zum Tragen, wenn die Maßnahmen beziehungsweise Umwandlungen weitestgehend beendet sind und nicht weiter entscheidend vorgenommen werden. Das bedeutet, sobald der Rohbau eines Gebäudes abgeschlossen ist und in seiner Grundform nicht mehr bedeutsam verändert wird.

Von dem Moment an bis maximal nach der Fertigstellung der konstruktionellen Veränderungen wird die Gebäudevermessung beantragt und von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ausgeführt. Innerhalb von sechs Monaten nach der Beauftragung durch den Eigentümer werden die Ergebnisse für die Fortführung des Liegenschaftskatasters dem Vermessungsamt übergeben.

Stellen Sie uns Ihre Fragen zu den Gebühren, den genauen gesetzlichen Bestimmungen, dem Ablauf oder vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns für die Gebäudevermessung. Sie erreichen uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der Berliner Nummer 65 89 05 - 0.

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