Bauantrag

  • AMTLICHER LAGEPLAN

    Der amtliche Lageplan ist Planungsgrundlage für den Architekten und wesentlicher Bestandteil der Unterlagen zum Bauantrag. In ihm wird der Ist-Zustand eines bestimmten Gebietes (i.d.R. des Baugrundstücks) und die geplante Bebauung (Projekt) dokumentiert. Die Darstellung des amtlichen Lageplans ist in der Bauvorlagenverordnung (BauVerfVO) §3 Abs. 2 geregelt.

  • Grobabsteckung

    Kennzeichnung der Gebäudeecken als Grundlage für den Aushub der Baugrube oder für Erdarbeiten.

  • Feinabsteckung

    Die Feinabsteckung erfolgt nach der Baugrubenausschachtung und der Grobabsteckung. Ist die Baugrube ausgehoben, werden Schnurgerüste geschlagen (rund um die Baugrube, in Verlängerung der Gebäudeaussenkanten). Auf diese wird die genaue Lage der Aussenkanten des geplanten Gebäudes übertragen und mit Nägeln gekennzeichnet. Der Bauführer ist nun in der Lage, Schnüre zu spannen und so den Baukörper exakt nach den Vorgaben der Architektenpläne auszuführen.

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    Lage- und Höhenbescheinigung

    Mit der Lage- und Höhenbescheinigung beurkundet der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur den Sachverhalt zur genehmigten Lage und Höhe des Gebäudes. Mit einer Grenzbescheinigung wird die Lage des Gebäudes im Bezug zu den Grundstücksgrenzen beurkundet.

 

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